Erbrecht

Das Erbrecht ist ein ausgesprochen umfangreiches Rechtsgebiet, gleichzeitig äußerst spannend und vielschichtig. Dabei beschäftigt sich zunächst kaum einer gerne mit dem Tod, noch weniger mit dem eigenen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich auch für das eigene Ableben Gedanken machen, denn damit können Sie Ihren Angehörigen eine Hilfestellung bieten, mit Ihrem Tod umzugehen. Es liegt in Ihrer Hand, Streit unter Ihren Angehörigen zu vermeiden (oder zu schüren) und die Nachfolge bestmöglich zu regeln. Wir helfen Ihnen in allen Bereichen des vorsorgenden Erbrechts, sei es bei der Vorbereitung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, sei es bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen, beispielsweise in Form eines einseitigen oder gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags. Dabei stellt sich nicht nur die Frage, wie Vermögen im Falle des Todes weitergegeben werden kann, sondern auch, ob nicht bereits zu Lebzeiten mit "warmer Hand" Vermögen übertragen werden kann, oft mit dem Ziel der Einsparung von Erbschaftsteuer und Streitvermeidung.

Nach dem Todesfall eines Angehörigen unterstützen wir Sie als Erbe, die Erbschaft anzutreten, beispielsweise bei Beantragung von Erbscheinen, Einholung und Ermittlungen des Nachlasses, wenn er unbekannt sein sollte. Unberechtigte Ansprüche wehren wir ab und versuchen, Forderungen gering zu halten. Wurden Sie eventuell enterbt, helfen wir Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und bspw. Pflichtteilsansprüche oder auch Pflichtteilsergänzungsansprüche durchzusetzen. Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt oder sind Sie als Testamentsvollstrecker berufen, stehen wir ebenfalls in dieser Situation beratend zur Seite.

Wir helfen Ihnen, außergerichtlich wie auch vor Gericht – bundesweit.

Und wenn Sie als künftiger Erblasser es wünschen, begleiten wir Ihre Erben als Testamentsvollstrecker.

Nachfolgend einige Stichpunkte, die einen kleinen Überblick über den Umfang des Erbrechts geben können, zu denen wir beraten, die jedoch nicht abschließend gemeint sind: Testament, Berliner Testament, gemeinschaftliches Testament, handschriftliches oder notarielles Testament, Testamentsanfechtung, gesetzliches Erbrecht, gewillkürtes Erbrecht, Ehegattenerbrecht, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Entzug des Pflichtteils, Schenkung, Ausschlagung einer Erbschaft, Enterbung, vorweggenommene Erbfolge, Erbschaftsteuer, Vermächtnisse, Auflagen, Testamentsvollstrecker, digitaler Nachlass.