Familienrecht
Vorab: Wir hören Ihnen zu! Sie betreten mit einem Anliegen unsere Kanzlei und suchen Rechtsrat. Wir möchten Sie bestmöglich verstehen und beraten, damit Ihr Ziel für Sie erreicht wird. Speziell im Familienrecht gilt es, mit Fingerspitzengefühl zu agieren, da Sie als Mandant möglicherweise zurzeit eine schwierige Situation erleben. Wir beraten Sie ausführlich und umfangreich, zeigen Ihnen alle Optionen, wägen mit Ihnen ab, welche Schritte Sinn machen und wo möglicherweise zugewartet oder rasch gehandelt werden muss.
Mit dem Familienrecht verbindet man im Wesentlichen Themen wie Scheidung, Trennung, Unterhaltsstreit, Zugewinn etc. Dies ist allerdings eine verkürzte Sicht. Familienrecht kann man auch als Chance begreifen, Streit zu vermeiden. Sie können vorsorgend tätig werden: ähnlich wie Sie im Erbrecht ein Testament errichten, um späteren Streit zu vermeiden, können Sie auch im Familienrecht für den Fall der beabsichtigten Heirat einen Ehevertrag fertigen. Dieser sollte idealerweise die Rechtsbeziehungen, die auch die Eheleute untereinander treffen, bereits im Vorfeld einer Heirat so abbilden, dass für den Fall einer etwaigen späteren Scheidung kein Rechtsstreit entstehen kann oder gering gehalten wird. So können Sie untereinander bereits alle Fragen zu Unterhaltsansprüchen, Zugewinnausgleich/Gütertrennung/Gütergemeinschaft und auch Versorgungsausgleich regeln, ganz so, wie Sie und Ihr Partner/Partnerin sich ein faires Miteinander vorstellen. Grenzen werden lediglich durch sittenwidrige Vereinbarungen gesetzt, die ev. die Interessen eines Partners grob verletzen.
Haben Sie bereits geheiratet, kann sich ein Ehevertrag ebenfalls anbieten. Ist bereits die Trennung erfolgt und beabsichtigt man die Scheidung, wird der Ehevertrag dann als Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet. Inhaltlich meint dies jedoch dasselbe wie ein Ehevertrag.
Ist der Ernstfall bereits eingetreten und Sie und Ihr Partner haben sich ev. streitend getrennt, beraten wir Sie ausführlich und überlegen gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Strategie des Weiteren Vorgehens bspw. zu Kindes- und Ehegattenunterhalt, Güterrecht, insbs. Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung oder Sorgerecht.
Nachfolgend einige Stichpunkte, die einen kleinen Überblick über den Umfang des Familienrechts geben können, zu denen wir beraten, die jedoch nicht abschließend gemeint sind:
Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Güterstand, Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft, modifizierte Zugewinngemeinschaft, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögensfürsorge, Gesundheitsfürsorge, Familien-Steuerrecht, Realsplitting, Anlage U, Wohnwertvorteil, Nutzungsentschädigung, Vermögensauseinandersetzung, Ehewohnung, Hausrat.